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Fahrlehrerausbildung
Niedersachsen

Jetzt Fahrlehrer werden für BE, A, CE

Fahrlehrerausbildung für einen Job in Niedersachsen

Du willst Fahrlehrer oder Fahrlehrerin in Niedersachsen werden und hast in deiner Umgebung keine passende Ausbildungsstätte gefunden? Dann mach die Ausbildung doch bei uns! Du kannst dir sogar ein Zimmer direkt auf unserem Ausbildungsgelände mieten und so deinen Berufswunsch wahr werden lassen. Denn der Beruf des Fahrlehrers / der Fahrlehrerin ist etwas ganz Besonderes. Selten hat man einen so vielschichtigen und spannenden Beruf, mit dem man das Leben so vieler Menschen positiv verändern kann. Es ist ein Beruf der anderen Unabhängigkeit beschert und auch für einen selbst immer spannend bleibt. Denn Fahrlehrer/innen haben flexible Arbeitszeiten, einen abwechslungsreichen Alltag und viele Weiterbildungsmöglichkeiten.


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Deine Fahrlehrer-Akademie

Verschaffe auch Du Dir ein Stück Freiheit und werde Fahrlehrer/in.

Fahrlehrerausbildung Niedersachsen BE A CE
Fahrlehrerausbildung Niedersachsen BE

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Schreib uns per Mail an:
info@fahrschul-akademie.com,
ruf uns an: 05341 1888 685
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Fahrlehrer /-in Klasse BE

Du möchtest Fahrlehrer /-in für die Klasse BE in Niedersachsen werden? Dann bist du bei der Fahrlehrer-Akademie genau richtig. Die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse BE ist die Grundausbildung dieses Berufs. Hiermit bist du befähigt, die PKW-Ausbildung mit und ohne Anhänger durchzuführen.

Voraussetzungen
Um die Ausbildung beginnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 21 Jahre (bis zur Vollendung der Ausbildung)
  • eine bereits Abgeschlossene Ausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss (z.B. Abitur)
  • Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 3 Jahren
  • Fahrerlaubnis Klasse BE bis zum Lehrgangsbeginn
  • Fachärztliches Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis
Dauer und Ablauf der Ausbildung
  • Länge: 12 Monate
  • Phase 1: 8 Monate Grundausbildung in der Ausbildungsstätte
  • Phase 2: 4 Monate Lehrpraktikum an einer Ausbildungsfahrschule
3 Teilprüfungen:
  • Fahrpraktische Prüfung
  • Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich)
  • Lehrproben
Kosten und Förderungen

Die Ausbildungskosten für eine Fahrlehrerausbildung Niedersachsen der Klasse BE können in vielen Fällen vom Arbeitsamt übernommen werden. Sollte dies bei dir nicht der Fall sein, dann beraten wir dich hinsichtlich anderer Finanzierungsmöglichkeiten. Ein Preisangebot kannst du dir jederzeit bei uns einholen.

Fahrlehrerausbildung Niedersachsen für die Klasse BE
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Fahrlehrer /-in Klasse A

Du möchtest Fahrlehrer /-in für die Klasse A in Niedersachsen werden? Dann bist du bei der Fahrlehrer-Akademie genau richtig. Für alle Motorradbegeisterten ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A die perfekte Erweiterung. Nicht nur, dass eine zusätzliche Fahrlehrerlaubnis mehr Abwechslung und Spaß in den Berufsalltag bringt, man steigt beruflich auch noch weiter auf und baut die eigenen Kompetenzen aus.

Voraussetzungen
Um die Ausbildung beginnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren
  • Besitz der Klasse A zum Lehrgangsbeginn
  • Fachärztliches Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis
Dauer und Ablauf der Ausbildung
  • Einen Monat in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Fahrpraktische Prüfung
  • Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich)
Kosten und Förderungen

Die Ausbildungskosten für eine Fahrlehrerausbildung Niedersachsen der Klasse A können in vielen Fällen vom Arbeitsamt übernommen werden. Sollte dies bei dir nicht der Fall sein, dann beraten wir dich hinsichtlich anderer Finanzierungsmöglichkeiten. Ein Preisangebot kannst du dir jederzeit bei uns einholen.

Fahrlehrerausbildung Niedersachsen für die Klasse A
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Fahrlehrer /-in Klasse CE

Du möchtest Fahrlehrer /-in für die Klasse CE in Niedersachsen werden? Dann bist du bei der Fahrlehrer-Akademie genau richtig. Besonders gefragt sind Fahrlehrer/innen der Klasse CE, denn sie bilden zu einem großen Teil Berufskraftfahrer/innen aus. Dadurch sind sie mehr in der Erwachsenenbildung tätig als die meisten anderen. Fahrlehrer/innen der Klasse CE vermitteln neben Fahrkenntnissen auch viel technisches Wissen sowie Ladungssicherung und den Umgang mit dem digitalen Tachographen.

Voraussetzungen
Um die Ausbildung beginnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE seit mindestens zwei Jahren

    oder es wurde bereits seit 6 Monaten hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse geführt

    oder es wurde eine Zusatzausbildung von mind. 60 Stunden in einer Fahrschule absolviert
  • Besitz der Klasse A zum Lehrgangsbeginn
  • Fachärztliches Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis
Dauer und Ablauf der Ausbildung
  • Zwei Monate in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Fahrpraktische Prüfung
  • Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich)


Ausnahmen
Bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE verkürzt sich die Ausbildung für die Klasse CE um einen Monat.

Kosten und Förderungen

Die Ausbildungskosten für eine Fahrlehrerausbildung Niedersachsen der Klasse CE können in vielen Fällen vom Arbeitsamt übernommen werden. Sollte dies bei dir nicht der Fall sein, dann beraten wir dich hinsichtlich anderer Finanzierungsmöglichkeiten. Ein Preisangebot kannst du dir jederzeit bei uns einholen.

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