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Fahrlehrerausbildung CE
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Die Ausbildung für CE

CE

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Fahrlehrer /in Klasse CE

Besonders gefragt sind Fahrlehrer /innen der Klasse CE, denn sie bilden zu einem großen Teil Berufskraftfahrer /innen aus. Dadurch sind sie mehr in der Erwachsenenbildung tätig als die meisten anderen. Fahrlehrer /innen der Klasse CE vermitteln neben Fahrkenntnissen auch viel technisches Wissen sowie Ladungssicherung und den Umgang mit dem digitalen Tachographen.

Voraussetzungen
Um die Ausbildung beginnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE seit mindestens zwei Jahren

    oder es wurde bereits seit 6 Monaten hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse geführt

    oder es wurde eine Zusatzausbildung von mind. 60 Stunden in einer Fahrschule absolviert

  • Fachärztliches Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis
Dauer und Ablauf der Ausbildung
  • Zwei Monate in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Fahrpraktische Prüfung
  • Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich)


Ausnahmen
Bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE verkürzt sich die Ausbildung für die Klasse CE um einen Monat.

Kosten und Förderungen

Die Ausbildungskosten können in vielen Fällen vom Arbeitsamt übernommen werden. Sollte dies bei dir nicht der Fall sein, dann beraten wir dich hinsichtlich anderer Finanzierungsmöglichkeiten. Ein Preisangebot kannst du dir jederzeit bei uns einholen.

Fahrlehrerausbildung CE

Deine Fahrlehrer-Akademie

Mit der Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE kannst du Fahrschüler/innen ausbilden, die die Klassen C1, C1E, C, CE oder T erwerben wollen.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin der Klasse CE dauert in der Regel zwei Monate. Man muss allerdings den Fahrlehrerlehrgang für die Klasse BE bereits erfolgreich absolviert haben.

Um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE zu erhalten, musst du die Fahrpraktische Prüfung sowie die Fachkundeprüfung ablegen. Die Fachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.