Wir bieten Fortbildungen nach § 53 FahrlG an!
Jeder Fahrlehrer und jede Fahrlehrerin muss laut § 53 FahrlG alle vier Jahre Fortbildungen besuchen. Die Fortbildungspflicht kann entweder durch einen dreitägigen Fortbildungslehrgang erfolgen oder alternativ durch jeweils einen Fortbildungstag pro im Jahr, sodass man in Summe vier Fortbildungstage absolviert hat.
27.03.25 - 29.03.25
27.03.25 - Knigge für Fahrlehrkräfte. Rechtlich richtiges Verhalten
Endlich ist er da, der Knigge für Fahrlehrkräfte. Hier wird das Verhalten der Lehrperson einmal aus rechtlicher Perspektive beleuchtet. Wie sollte man sich als Lehrperson verhalten? Was ist erlaubt und wo begibt man sich womöglich in eine rechtlich schwierige Situation? Wann ist es in Ordnung meine Fahrschüler*innen zu berühren und wann nicht? Dies sind nur einige der Fragen, mit denen sich dieser Fortbildungsteil beschäftigt.
Gerade in einem Beruf, in dem man ständig mit anderen Menschen zu tun hat und mit ihnen auf engstem Raum sitzt, ist es wichtig, über die eigenen Rechte und Pflichten gut Bescheid zu wissen. Denn es gibt viele Fahrlehrkräfte, die sich unwissentlich in eine rechtlich schwierige Lage bringen und damit ihren Beruf gefährden und auch ihre Fahrschüler*innen in eine schwierige Lage bringen. Andererseits hat man es auch manchmal mit Annäherungsversuchen seitens der Fahrschüler*innen zu tun. Auch der richtige Umgang mit solchen Situationen wird besprochen.
Am Ende dieses Fortbildungsteils sollte allen Teilnehmenden bewusst sein, wann du dich rechtlich auf der sicheren Seite befindest und wie man mit verschiedenen Situationen richtig umgeht.
28.03.25 - Unterrichtsmethoden und Kommunikation
Effektive Unterrichtsmethdoden und gezielte Kommunikation sind der Schlüssel zu erfolgreicher Fahrausbildung. In dieser Fortbildung werden verschiedene Methoden vorgestellt, die den Unterricht abwechslungsreicher und lernförderlicher gestalten können. Außerdem vertiefen wir Strategien für eine klare, respektvolle und motivierende Kommunikation – sowohl im Theorieunterricht als auch während der Fahrstunden.
29.03.25 - E-Mobilität und Assistenzsysteme
Mit der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung im Bereich Mobilität,setzen immer mehr Fahrschulen wie auch Privatpersonen auf Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit vielen Assistenzsystemen. Dies verändert die Anforderungen der Fahrlehrkräfte, da diese Fahrzeuge andere technische Voraussetzungen aufweisen. Es ist daher umso wichtiger, dass eine Fahrlehrkraft auf dem neuesten Stand bleibt, um den Fahrschüler*innen auch im Zusammenhang mit E-Fahrzeugen und den neusten Assistenzsystemen das nötige technische Wissen vermitteln zu können.
Durch dieses Seminar können Fahrlehrkräfte ihre Kenntnisse bezüglich der E-Mobilität und der Assistenssysteme erweitern und sich somit besser auf die damit verbundenen Veränderungen im Fahrschulwesen vorbereiten.